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Neue Heizungsförderung 2026: Bis zu 80 % Zuschuss für Ihre neue Heizung

Eine neue Heizung ist eine Investition in die Zukunft Ihres Hauses. Seit dem 21. Juli 2026 gelten dafür neue Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die gute Nachricht: Der Heizungstausch wird weiterhin umfangreich unterstützt. Für selbstnutzende Eigentümer sind – abhängig von Einkommen und bestehender Heizung – bis zu 80 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten möglich.

Welche Förderung tatsächlich möglich ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Deshalb lohnt es sich, den Heizungstausch nicht nur technisch, sondern auch im Hinblick auf die Förderung sorgfältig zu planen. 

Die neue Förderung besteht aus drei wichtigen Bausteinen

1. Grundförderung: 30 %

Für den Einbau einer förderfähigen klimafreundlichen Heizung beträgt die Grundförderung weiterhin 30 %. Gefördert werden unter anderem Wärmepumpen, Solarthermie, bestimmte Biomasseheizungen sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.

Für Wärmepumpen ist ab dem 1. Quartal 2027 eine wichtige Änderung vorgesehen: Die Grundförderung soll dann grundsätzlich auf 15 % sinken. Für Wärmepumpen, die innerhalb der EU gefertigt, gebaut beziehungsweise zusammengebaut wurden, soll zusätzlich ein 15-prozentiger Wertschöpfungsbonus „Made with Europe“ eingeführt werden. Damit bleiben bei entsprechenden europäischen Wärmepumpen insgesamt 30 % möglich. Die genauen Voraussetzungen für diesen neuen Bonus sollen noch festgelegt werden.

2. Klimageschwindigkeitsbonus: aktuell 16 %

Wer seine selbstgenutzte Wohnimmobilie mit einer alten Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung beheizt, kann beim Austausch zusätzlich vom Klimageschwindigkeitsbonus profitieren. Er gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für ältere Gas- und Biomasseheizungen.

Aktuell beträgt dieser Bonus 16 %. Ab dem 1. Februar 2027 wird er erstmals um vier Prozentpunkte reduziert und anschließend halbjährlich weiter abgesenkt.

3. Einkommensbonus: bis zu 40 %

Besonders stark unterstützt werden selbstnutzende Eigentümer mit niedrigerem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen:

Haushaltsjahreseinkommen Einkommensbonus
bis 30.000 € 40 %
30.001 bis 40.000 € 30 %
40.001 bis 50.000 € 10 %
über 50.000 € 0 %

Für Familien gibt es eine zusätzliche Verbesserung: Lebt mindestens ein minderjähriges kindergeldberechtigtes Kind im Haushalt, erhöht sich die jeweilige Einkommensgrenze einmalig um 10.000 €.

Bis zu 80 % Förderung sind möglich

Die verschiedenen Förderbausteine können miteinander kombiniert werden. Grundsätzlich ist die Förderung auf 70 % der förderfähigen Kosten begrenzt.

Eine wichtige Ausnahme gibt es für selbstnutzende Eigentümer mit geringerem Einkommen: Hier kann die Gesamtförderung unter den entsprechenden Voraussetzungen bis zu 80 % erreichen.

Damit unterscheidet sich die neue Förderung wesentlich von der bisherigen Regelung – und genau deshalb sollte vor einem geplanten Heizungstausch individuell geprüft werden, welche Förderkombination möglich ist.

Auch die maximal förderfähigen Kosten haben sich geändert

Für die erste Wohneinheit werden derzeit maximal 28.000 € als förderfähige Kosten berücksichtigt.

Bei Mehrfamilienhäusern gilt:

    1. Wohneinheit: 28.000 €
    1. bis 6. Wohneinheit: jeweils 15.000 €
  • ab der 7. Wohneinheit: jeweils 8.000 €

Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit erstmals um 750 €. Danach erfolgt jeweils zum 1. Februar und 1. August eine weitere Reduzierung um 750 €.

Früh planen kann sich auszahlen

Die neue Förderstruktur setzt einen klaren Anreiz, einen ohnehin geplanten Heizungstausch nicht unnötig aufzuschieben. Sowohl der Klimageschwindigkeitsbonus als auch die maximal förderfähigen Kosten werden ab 2027 schrittweise reduziert.

Wer über eine neue Wärmepumpe oder den Austausch einer älteren Heizungsanlage nachdenkt, sollte deshalb frühzeitig prüfen, welches Heizsystem zum Gebäude passt, welche Kosten entstehen und welche Förderung dafür tatsächlich erreichbar ist.

Wir unterstützen Sie von der Planung bis zur neuen Heizung

Eine hohe Förderung allein macht noch keine gute Heizungsanlage. Entscheidend ist, dass die neue Technik zum Gebäude, zum Wärmebedarf und zur bestehenden Heizungsinstallation passt.

Wir prüfen mit Ihnen, welche Anlage technisch passt und welche aktuellen Förderbedingungen dafür gelten.

Tobias Stieler Heizung-Sanitär GmbH unterstützt Sie bei der Auswahl und Umsetzung einer passenden Heizlösung. Als Fachbetrieb aus Kochel am See / Ried beraten wir Sie insbesondere beim Austausch bestehender Heizungen und bei modernen Wärmepumpenlösungen. Auf unserer Website informieren wir bereits ausführlich über Wärmepumpen und weisen auch auf die Unterstützung rund um Fördermöglichkeiten hin.

Dabei betrachten wir nicht nur das neue Heizgerät. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Lösung technisch sinnvoll ist und wie sich Investition und mögliche Förderung miteinander verbinden lassen.

Sie planen einen Heizungstausch?

Dann sprechen Sie mit uns, bevor Sie sich für eine Anlage entscheiden. Wir beraten Sie zu den technischen Möglichkeiten und unterstützen Sie auf dem Weg zu einer modernen und effizienten Heizungsanlage.

Tobias Stieler Heizung-Sanitär GmbH
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Die verbindlichen Förderbedingungen und die Antragstellung finden Sie bei der KfW – Heizungsförderung für Privatpersonen.

Hinweis: Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Bedingungen der KfW. Eine individuelle Förderfähigkeit kann erst anhand des konkreten Vorhabens beurteilt werden.

 

 

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